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gestaltungsplan seefeld, buochs
Das Seefeld Buochs unterliegt einer Gestaltungsplanpflicht. Die zwei bereits bestehenden Gestaltungspläne für die Erweiterung des Buochser Bootshafens und des Campingplatzes deckten aber noch nicht alle Flächen ab. So wurde beschlossen, die Restflächen auf Buochser Boden in einer Gestaltungsplanerweiterung zu integrieren. Die architekturwerk ag wurde mit dem Begleitungs-Beratungsmandat betraut. Die Ausarbeitung der Gestaltungsplananpassung erfolgte in einer Planergemeinschaft mit Slongo Röthlin und Partner AG.

STANDORT
Buochs, Nidwalden

TYPOLOGIE
Projektbearbeitung + Begleitung

gestaltungsplan

Das Planungsgebiet liegt in einem landschaftlich sensiblen Gebiet mit Naturdenkmälern nationaler Bedeutung. Die Anpassung des Gestaltungsplans beinhaltete u.a. Themen wie die Verkehrsbefreiung des Hafenplatzes, die Überführung des temporär eingerichteten Kiesparkplatzes in eine dauerhafte Nutzung, die Ausgestaltung der Bepflanzung in Abstimmung mit dem Mühlebach, Terrainanpassungen im Bereich des Campingplatzes gemäss der kantonalen Naturgefahrenkarte sowie die Aufwertung des Ufers zwischen Strandbad Buochs-Ennetbürgen und dem Hafen.